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   OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93   

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https://dejure.org/1993,4381
OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93 (https://dejure.org/1993,4381)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.11.1993 - Ss 15/93 (https://dejure.org/1993,4381)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. November 1993 - Ss 15/93 (https://dejure.org/1993,4381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schöffen; Wahl; Ehrenamtliche Richter; Jugendschöffen

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
    Der äußere Tathergang kann nur insoweit Bedeutung haben, als sich aus der Beziehung des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu der Tat Rückschlüsse auf das Maß seiner Schuld und seine charakterliche Haltung ziehen lassen (Bay0bLG in StV 85, 155, 156; BGHSt 15, 224, 226).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
    Die Revision verweist vorliegend lediglich auf das Urteilsrubrum und zieht hieraus Schlußfolgerungen hinsichtlich des Verkündungstermins, legt jedoch nicht - in Form einer bestimmten Behauptung (vgl. BGHSt 7, 162) - dar, wann das Urteil tatsächlich verkündet worden ist.
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
    Bei einer Rüge nach § 338 Nr. 7 StPO muß die Revision die Tatsachen darlegen, die eine Berechnung der sich aus § 275 Abs. 1 StPO ergebenden Frist ermöglichen (BGHSt 29, 203), wozu u.a. die Angabe des Tages der Urteilsverkündung gehört.
  • BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

    Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
    Bei einer Anwendung des § 21 StGB, die trotz § 18 Abs. 1 S. 3 JGG in Betracht kommt (BGH MDR 82, 972; NStZ 84, 75), hätte sich das Kreisgericht aber mit der Frage befassen müssen, ob es nicht zugunsten des Angeklagten die Rechtsfolgen nach § 49 Abs. 1 StGB mildert.
  • BayObLG, 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84
    Auszug aus OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
    Der äußere Tathergang kann nur insoweit Bedeutung haben, als sich aus der Beziehung des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu der Tat Rückschlüsse auf das Maß seiner Schuld und seine charakterliche Haltung ziehen lassen (Bay0bLG in StV 85, 155, 156; BGHSt 15, 224, 226).
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